Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 119/2024).
Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfungsdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2023 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfungsdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2023 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
§ 12.
(1) Der Rechnungshof strebt an, längerfristig die Frauenquote in allen Verwendungen und Funktionen zu erfüllen. Auch kurzfristig soll der Frauenanteil bis 31. Dezemeber 2023 anhand konkreter Zielvorgaben weiter erhöht werden. Diese Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.
(2) Frauenanteil im Prüfungsdienst:
| Stichtag 31.12.2021 | Zielvorgabe bis 31.12.2023 | |||
| Frauen | Männer | gesamt | Frauen-anteil | |
| Anzahl | in % | |||
Prüfungsdienst | 117 | 136 | 253 | 46,2 | 47 |
(3) Frauenanteil in Funktionen:
- /Dokumente/Bundesnormen/NOR40242876/hauptdokument.img2is.png) Keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich.
Schlagworte
Prüfungsleitung
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2024
Gesetzesnummer
20011840
Dokumentnummer
NOR40242876
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