Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2017 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2017 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
§ 12.
Der Rechnungshof strebt an, die Unterrepräsentation der Frauen weiterhin zu vermindern und längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen, und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.
Diese verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.
Stichtag 31. 12. 2015 | verbindliche Zielvorgabe bis 31.12.2017 in % | ||||
Funktion | Frauen | Männer | gesamt | Frauen-anteil | |
Sektionsleitung, Sektionsleitung-Stellvertretung | 5 | 5 | 10 | 50,0 | 50,0 |
Abteilungsleitung | 9 | 22 | 31 | 29,0 | 31,0 |
Abteilungsleitung-Stellvertretung, Prüfungs- und Fachbereichsleitung | 20 | 41 | 61 | 32,8 | 35,0 |
Schlagworte
Prüfungsleitung
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018
Gesetzesnummer
20009757
Dokumentnummer
NOR40189124
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