§ 12 Frauenförderungsplan BMA

Alte FassungIn Kraft seit 05.8.2021

Kinderbetreuungszuschuss

§ 12.

Das Bundesministerium für Arbeit gewährt Bediensteten mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2023

Gesetzesnummer

20011629

Dokumentnummer

NOR40237176

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