Kinderbetreuungszuschuss
§ 12.
Das Bundesministerium für Arbeit gewährt Bediensteten mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023
Gesetzesnummer
20011629
Dokumentnummer
NOR40237176
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