§ 12 Einführung des Klimatickets

Alte FassungIn Kraft seit 19.8.2021

Inkrafttreten

§ 12.

(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Das Außerkrafttreten der Verordnung wird mit einer Übergangsfrist von zumindest 12 Monaten bekanntgegeben werden.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022

Gesetzesnummer

20011636

Dokumentnummer

NOR40237425

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