Inkrafttreten
§ 12.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Das Außerkrafttreten der Verordnung wird mit einer Übergangsfrist von zumindest 12 Monaten bekanntgegeben werden.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022
Gesetzesnummer
20011636
Dokumentnummer
NOR40237425
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)