Lagerräume mit einer Grundfläche bis zu 60 m2
§ 12.
Lagerräume mit einer Grundfläche bis einschließlich 60 m2 dürfen nicht unter Wohn- oder Arbeitsräumen liegen.
Schlagworte
Wohnraum
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2018
Gesetzesnummer
20002373
Dokumentnummer
NOR40037982
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