Aufsteigen nach fremdsprachigem Schulbesuch im Ausland
§ 12.
Der Entscheidung gemäß § 25 Abs. 9 SchUG ist der zu Beginn des fremdsprachigen Schulbesuches im Ausland geplante Zeitraum zugrunde zu legen, wenn der Schulbesuch im Ausland aufgrund der COVID-19 Pandemie vorzeitig beendet wurde.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2020
Gesetzesnummer
20011171
Dokumentnummer
NOR40223252
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