jetzt § 29
Inkrafttreten
§ 12.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2021 in Kraft. Abweichend davon finden die Bestimmungen des 3. Abschnittes sowie derAnlage 2 auf Kompetenzerhebungen für die 4. und 7. Schulstufe ab dem Schuljahr 2022/23 und für die 8. Schulstufe ab dem Schuljahr 2023/24 Anwendung.
(2) Bis zu dem in Abs. 1 erster Satz genannten Zeitpunkt gelten § 6, § 7 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 1 und 2 sowie die Anlage 1 der Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 499/2003, weiter.
jetzt § 29
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2021
Gesetzesnummer
20011570
Dokumentnummer
NOR40235167
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