Evaluierung
§ 12.
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Bauwerkabdichtungstechnik ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
Zuletzt aktualisiert am
04.07.2024
Gesetzesnummer
20010700
Dokumentnummer
NOR40215654
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