materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 69/2023
Datenübermittlung in das LFBIS
§ 12.
Die Bundesanstalt hat die gemäß § 4 Abs. 2 und 3 ermittelten einzelbetrieblichen Daten der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Gesetzesnummer
20010763
Dokumentnummer
NOR40217411
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