Berücksichtigung im Risikomanagement
§ 12
Die Überprüfung eingebetteter Derivate ist im Hinblick auf Häufigkeit und Umfang auf den Charakter des eingebetteten Derivats und dessen Auswirkungen auf den Kapitalanlagefonds abzustimmen, wobei die Anlagestrategie des Fonds sowie dessen Risikoprofil zu berücksichtigen sind. Im Fall von eingebetteten Derivaten, die keine signifikanten Auswirkungen auf den Kapitalanlagefonds von der Kapitalanlagegesellschaft haben, können vordefinierte Anlagegrenzen zur Überprüfung verwendet werden.
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