§ 126 FPG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2006

Abs. 2: Verfassungsbestimmung

In-Kraft-Treten

§ 126.

(1) Dieses Bundesgesetz mit Ausnahme des § 9 Abs. 1 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) § 9 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(3) Verordnungen oder Regierungsübereinkommen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen oder abgeschlossen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft treten.

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