§ 11a Zeugnisformularverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 14.4.2015

Verweisungen

§ 11a.

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

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