§ 11
Das Stammkapital für die Gründung der Gesellschaft ist beim bundesfinanzgesetzlichen Ansatz 1/65133 im Jahr 1996 zu budgetieren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 11
Das Stammkapital für die Gründung der Gesellschaft ist beim bundesfinanzgesetzlichen Ansatz 1/65133 im Jahr 1996 zu budgetieren.
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