Außerkrafttreten
§ 11
Diese Verordnung tritt mit 31.12.2017 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte, die sich auf die Gewährung der Marktanpassungsbeihilfen beziehen, anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Außerkrafttreten
§ 11
Diese Verordnung tritt mit 31.12.2017 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte, die sich auf die Gewährung der Marktanpassungsbeihilfen beziehen, anzuwenden.
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