§ 11 Marktanpassungsbeihilfen für Milcherzeuger

Alte FassungIn Kraft seit 10.9.2016

Außerkrafttreten

§ 11

Diese Verordnung tritt mit 31.12.2017 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte, die sich auf die Gewährung der Marktanpassungsbeihilfen beziehen, anzuwenden.

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