Sprachliche Gleichbehandlung
§ 11
§ 11. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit es inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 11
§ 11. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit es inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)