§ 11 HLBV 2013

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Klassenspezifische Fragen

§ 11.

Die klassenspezifischen Fragen haben sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsart bzw. der zu erwerbenden Klasse insbesondere zu erstrecken auf die Themenbereiche

  1. 1. maßgebliche Verkehrsvorschriften für die betreffende Klasse sowie Pflichten des Lenkers,
  2. 2. Gefahrenlehre und Verhalten im Straßenverkehr,
  3. 3. ausreichendes Verständnis für die Fahrzeugtechnik,
  4. 4. Fahrphysik, Beladung und Ladungssicherung,
  5. 5. umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sowie
  6. 6. Heereskraftfahrdienst.

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2017

Gesetzesnummer

20008105

Dokumentnummer

NOR40144347

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