§ 11 Geo Gerichte

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2007

§ 11

(1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefaßt:

  1. 1. allgemeine Weisungen Verfügungen und Belehrungen (§ 518);
  2. 2. Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;
  3. 3. Angelegenheiten der Gerichtsorganisation;
  4. 4. Personalangelegenheiten der Richter, Beamten im richterlichen Vorbereitungsdienst, Rechtspfleger, sonstigen Beamten und provisorischen Beamten und der in der Gerichtspraxis stehenden Personen (Rechtspraktikanten); Zulagen, Prämien, einmalige Belohnungen, Bezugsvorschüsse und Geldaushilfen, das Amtskleid betreffende Angelegenheiten sowie Besetzungsvorschläge;
  5. 5. Personalangelegenheiten der fachmännischen Laienrichter und Beisitzer, der Verteidiger in Strafsachen, Gerichtsärzte, Gefangenhausseelsorger, Gefangenhauslehrer, ständig beeideten Dolmetsche und Sachverständigen, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;
  6. 6. Personalangelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Funktionäre und der Vertragsbediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen;
  7. 7. Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn- Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Amtstage, Zusammensetzung von Kommissionen;
  8. 8. Ergänzung, Richtigstellung und Neuanlegung des Zwangsverwalterverzeichnisses sowie der Listen der Ausgleichsverwalter und Gebarungsprüfer;
  9. 9. Prüfungssachen aller Art, Unterrichtskurse, Vorbereitungsdienst der Richteramtsanwärter, Beamten und provisorischen Beamten;
  10. 10. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 421/2006)
  11. 11. Dienststrafsachen;
  12. 12. Versetzung in den Ruhestand, Bemessung der Ruhe- und Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Todfallsbeiträge und außerordentliche Versorgungsgenüsse;
  13. 13. Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter) und Notare (Notariatskandidaten), Entgegennahme und Aufbewahrung von Generalvollmachten;
  14. 14. Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung; Reisegebühren, Zehr- und Ganggelder;
  15. 15. Unterbringung der Ämter und Gefangenhäuser, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;
  16. 16. Angelegenheiten der Gefangenhäuser und der Gefangenen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Dienststrafsache (Z. 11) behandelt werden, die mit Strafortsänderungen zusammenhängenden Geschäfte der Gerichtsvorsteher (§ 501 Abs. 3);
  17. 17. Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;
  18. 18. Bildung der Geschwornen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschwornen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen und der Kommissionen für die Bundesanstalten für Erziehungsbedürftige;
  19. 19. Grundbuchsanlegung und -ergänzung im allgemeinen;
  20. 20. allgemeine Anordnungen über die Einbringung der gerichtlichen Gebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände;
  21. 21. Amtsbücherei;
  22. 22. Archivwesen und Aktenvernichtung;
  23. 23. wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;
  24. 24. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 421/2006)
  25. 25. Auslandssachen, Über- und Zwischenbeglaubigungen;
  26. 26. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 421/2006)
  27. 27. Entbindung vom Amtsgeheimnis; Verwaltungsstrafsachen;
  28. 28. Ersuchen von Gerichten oder sonstigen Stellen um Amtshilfe;
  29. 29. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 421/2006)
  30. 30. Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;
  31. 31. Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005;
  32. 32. Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;
  33. 33. Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlaß;

    Stempel- und Rechtsgebühren.

(2) Alle sonstigen Justizverwaltungssachen sind unter den Geschäftsgruppen zu behandeln, denen sie ihrem Wesen nach nahekommen oder unter denen sie nach der bisherigen Übung behandelt wurden. Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, daß nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.

(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienststrafsachen (§ 519) gehören.

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