ABSCHNITT II
Förderung von wirtschaftlich-technischer Forschung Förderungsvorhaben und Förderungsmittel
§ 11
§ 11. Zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, insbesondere durch Förderungsprogramme sowie ergänzende Maßnahmen im Bereich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung, stellt der Bund Mittel nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes für folgende Vorhaben bereit:
- 1. Vorhaben der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung;
- 2. Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung oder Ausbildungsmaßnahmen in Ergänzung zu Vorhaben der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung;
- 3. Technische Durchführbarkeitsstudien;
- 4. wirtschaftlich-technische Vorhaben im Bereich der nationalen und internationalen FTE – Kooperation;
- 5. Technologietransfer;
- 6. Gründung technologieorientierter Unternehmen.
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