§ 11 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016/2017

Alte FassungIn Kraft seit 23.12.2016

3. Abschnitt

Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2021 und verbindliche Vorgaben Fluktuation und Prognose

§ 11.

(1) Die Fluktuation wurde aufgrund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2015 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2021 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:

Vom 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2015 ausgeschiedene Bedienstete:

 

Frauen

Männer

in Summe

Übertritt und Versetzung in den Ruhestand gemäß Beamten–Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979)

2

6

8

Austritt gemäß § 21 BDG 1979

2

4

6

Versetzung gemäß § 38 BDG 1979

2

0

2

Tod gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 BDG 1979

0

0

0

Zeitablauf von befristeten Dienstverhältnissen, einverständliche Auflösung, Kündigung gemäß VBG 1948

0

0

0

insgesamt

6

10

16

     

(2) Bis Ende des Jahres 2021 kann mit weiteren Abgängen von bis zu 17 Frauen und 36 Männern, bedingt durch Erreichung des für eine Ruhestandsversetzung erforderlichen Alters, gerechnet werden.

(3) Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Bewerbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass er in seinen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018

Gesetzesnummer

20009757

Dokumentnummer

NOR40189123

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)