§ 11 ELGA-VO 2015

Alte FassungIn Kraft seit 15.5.2015

Koordinierungsstelle

§ 11.

(1) Für die Mitarbeiter/innen der ELGA-Ombudsstelle wird eine Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet.

(2) Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind insbesondere:

  1. 1. Ansprechstelle für die Angelegenheiten der ELGA-Ombudsstelle sowie
  2. 2. Erstellen eines jährlichen Tätigkeitsberichts für das vorangegangene Kalenderjahr.

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