Arbeitsbeginn
§ 11
Mit den Arbeiten an der Umstellungsmaßnahme darf – unvorgreiflich der Genehmigung gem. § 7 Abs. 6 – nicht vor der Überprüfung der Angaben des Antrags durch die katasterführende Stelle gemäß § 7 Abs. 3 begonnen werden.
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