Evaluierung
§ 11.
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Bautechnische Assistenz ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2022 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Bautechnische Assistenz in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten. Sofern bei der Erarbeitung eines Gutachtens keine Stimmeneinhelligkeit zustande kommt, ist gemäß § 31 Abs. 7 BAG vorzugehen.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023
Gesetzesnummer
20010239
Dokumentnummer
NOR40204489
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