Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.
§ 11.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1981 in Kraft und ist erstmals auf die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 in das Kalenderjahr 1981 fallenden Vorsteuerbeträge anzuwenden. Die Verordnung vom 13. Dezember 1976, BGBl. Nr. 692, ist auf Vorsteuerbeträge, die nach dem 31. Dezember 1980 anfallen, nicht mehr anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
10004311
Dokumentnummer
NOR12047249
alte Dokumentnummer
N3198010769S
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