Inkrafttreten
§ 117.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1997 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.
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