Wann der Zins zu entrichten.
§ 1132
Der jährliche Zins muß, wenn nichts verabredet oder durch Provinzial-Gesetze bestimmt ist, in der ersten Hälfte des Monaths November abgeführt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Wann der Zins zu entrichten.
§ 1132
Der jährliche Zins muß, wenn nichts verabredet oder durch Provinzial-Gesetze bestimmt ist, in der ersten Hälfte des Monaths November abgeführt werden.
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