Theoretische Hänge- beziehungsweise Paragleiterprüfung
§ 111c
§ 111c. Gegenstände der theoretischen Prüfung (§ 18) für Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern sind insbesondere:
- 1. Hänge- beziehungsweise Paragleiterkunde (besonders Auf- und Abbau sowie Sicherheitskontrollen),
- 2. Flugpraxis einschließlich Geländekunde und Umweltschutz,
- 3. Aerodynamik,
- 4. Wetterkunde,
- 5. Luftfahrtrecht,
- 6. Erste Hilfe bei Unfällen sowie Flugmedizin.
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