§ 10 WBV 2010

Alte FassungIn Kraft seit 08.7.2010

Wissensbilanz – Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung

§ 10

Der Abschnitt „II. Wissensbilanz – Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung“ ist gemäß der in der Anlage 3 definierten Gliederung darzustellen. Die Darstellung der Vorhaben hat den Ampelstatus für das jeweilige Berichtsjahr zu umfassen. Nach dem zweiten Budgetjahr einer Leistungsvereinbarungsperiode hat der Abschnitt II. auch eine Prognose über die zu erwartenden Leistungsergebnisse bei den einzelnen Vorhaben und Zielen zu enthalten.

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