§ 10 Prüfungsordnung AHS

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2012

zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1

Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit

§ 10.

Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)