6. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen zur Förderung der wasserwirtschaftlichen Entwicklung
Ziele und Maßnahmen zum Schutz von Grundwasservorkommen für Zwecke der Trinkwasserversorgung in oberflächennahen Porengrundwasserkörpern mit bedeutenden Wasservorkommen – im speziellen vor Einwirkungen durch den Sand- und Kiesabbau
§ 10.
Zum Schutz relevanter Grundwasservorkommen für Zwecke der Trinkwasserversorgung sowie zur Vermeidung einer weiteren Gefährdung der bereits stellenweise genutzten Grundwasservorkommen sind die in den Planungsräumen gelegenen Grundwasserkörper insbesondere durch die in den Kapiteln 6.10.1.3 und 6.10.1.4 des NGP angeführten Maßnahmen und Grundsätze, die auf der Grundlage des Wasserrechtsgesetzes gesetzt werden, zu schützen, zu bewirtschaften und weiterzuentwickeln.
Schlagworte
Sandabbau
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2017
Gesetzesnummer
20006742
Dokumentnummer
NOR40117151
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