§ 10 NAG-DV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2006

4. Abschnitt

Zu § 24 Abs. 1 NAG

Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages

§ 10.

Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages sind nach dem Muster der Anlage E (Anm.: Anlage nicht darstellbar) in Form einer Vignette auszustellen.

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