§ 10 LSG

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1993

4. Abschnitt

Sicherheitsbeitrag Gegenstand des Beitrages

§ 10

Der Sicherheitsbeitrag umfaßt die Sicherheitsabgabe nach § 11 und den Risikozuschlag nach § 13 Abs. 3.

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