Übergangsfristen und Notifikation
§ 10
Bisher gültige Kalibrierscheine sowie die dazugehörigen Kalibrierzeichen dürfen von den akkreditierten Kalibrierstellen bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt und verwendet werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)