§ 10 Graveure-Meisterprüfungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 19.7.1995

Zusatzprüfung für Gürtler und Ziseleure, Metalldrücker

§ 10.

(1) Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk der Gürtler und Ziseleure, Metalldrücker (§ 94 Z 29 GewO 1994) erbringen oder denen für dieses Handwerk eine nicht auf § 28 Abs. 1 Z 2 GewO 1994 gegründete Nachsicht erteilt wurde, weisen die Befähigung für das Handwerk der Graveure durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nach.

(2) Die Zusatzprüfung hat sich auf jene für das Handwerk der Graveure erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erstrecken, deren Nachweis in den Rechtsvorschriften über den Befähigungsnachweis für das Handwerk der Gürtler und Ziseleure, Metalldrücker nicht vorgeschrieben ist. Sie besteht aus einem fachlich-praktischen Teil und einem fachlich-theoretischen Teil.

(3) Der fachlich-praktische Teil der Zusatzprüfung umfaßt die Ausführung von Meisterarbeiten gemäß § 2. Die Ausführung der Meisterarbeiten muß vom Prüfling in acht Stunden erwartet werden können. Der fachlich-praktische Teil der Zusatzprüfung ist nach neun Stunden zu beenden.

(4) Der fachlich-theoretische Teil der Zusatzprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

(5) Die schriftliche Prüfung hat sich auf den Gegenstand Fachrechnen (§ 4) zu erstrecken. Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muß vom Prüfling in einer Stunde erwartet werden können. Die schriftliche Prüfung ist nach eineinhalb Stunden zu beenden.

(6) Die mündliche Prüfung hat sich auf den Gegenstand Werkstoffkunde (§ 7), im Gegenstand Arbeitskunde (§ 8) auf die Sachgebiete Heraldik, Maßeinheiten, Meßwerkzeuge, Grundkenntnisse der wesentlichen Bearbeitungstechniken sowie Graviermaschinen, deren Anwendung und verschiedene Systeme und auf den Gegenstand Fachliche Sondervorschriften (§ 9) zu erstrecken. Die mündliche Prüfung darf außer in begründeten Ausnahmefällen nicht kürzer als 30 Minuten und nicht länger als 45 Minuten dauern.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2018

Gesetzesnummer

10007639

Dokumentnummer

NOR12084951

alte Dokumentnummer

N5199529861L

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