2. Abschnitt
Darstellung des Soll–Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen
§ 10
(1) Eine Frauenquote von 50 % im Prüfungsdienst ist anzustreben. Der Soll–Zustand wäre erreicht, wenn im Prüfungsdienst
• in der Verwendungsgruppe A1 ein Zuwachs von 81 auf 109,5 Frauen (+ 37,19 %) und
• in der Verwendungsgruppe A2 ein Zuwachs von 13 auf 14,5 Frauen (+ 11,54 %)
zu verzeichnen wäre.
(2) Eine vollständige Annäherung an die Frauenquote von 50 % im Bereich der Funktionen wird nur langfristig möglich sein. Diese wäre erreicht, wenn
• 3 Frauen die Leitung einer Sektion,
• 18 Frauen die Leitung einer Abteilung und
• 32 Frauen die stellvertretende Leitung einer Abteilung oder die Prüfleitung
ausübten. Da 3 Frauen die stellvertretende Leitung einer Sektion ausüben, wurde bei dieser Funktion die Frauenquote von 50 % erfüllt.
(3) Seit Erstellung des Frauenförderungsplans 1996/1997 war im Prüfungsdienst eine Erhöhung des Standes an Prüferinnen um 59 zu verzeichnen, während sich die Zahl der Prüfer um 49 verminderte.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)