Evaluierung
§ 10.
Das Förderungsprogramm „Filmstandort Österreich“ ist im Jahr 2018 und in weiterer Folge im Abstand von jeweils fünf Jahren einer Evaluierung zu unterziehen, in deren Rahmen zu prüfen ist, ob durch die Förderungsmaßnahmen die Ziele der Förderungsrichtlinie erreicht wurden.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2023
Gesetzesnummer
20008872
Dokumentnummer
NOR40162743
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