§ 10 Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Weber

Alte FassungIn Kraft seit 30.6.1990

Schlußbestimmungen

§ 10.

Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Weber ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in geltender Fassung anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2026

Gesetzesnummer

10007072

Dokumentnummer

NOR12077063

alte Dokumentnummer

N5199012248J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)