§ 10
(1) Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft1).
(2) Die Änderungen des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes durch BGBl. I Nr. 132/2002 treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 in Kraft.
__________________________________
1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)