§ 10 EG-VAHG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2002

§ 10

(1) Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft1).

(2) Die Änderungen des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes durch BGBl. I Nr. 132/2002 treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 in Kraft.

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1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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