Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes und seiner Teilhefte für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 12 Abs. 1).
Stellungnahmen der haushaltsleitenden Organe zu den Empfehlungen des Rechnungshofes
§ 10.
Das jeweilige haushaltsleitende Organ kann im Bundesvoranschlagsentwurf je Globalbudget gemäß Anhang 2 im Eingabefeld „Stellungnahme des haushaltsleitenden Organs zu den Empfehlungen des Rechnungshofes“ einen Auszug aus Stellungnahmen, die in den entsprechenden Prüfberichten veröffentlicht wurden, anfügen. Diese Auszüge sind mit einer Quellenangabe zu versehen. Darüber hinaus hat das haushaltsleitende Organ mitzuteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Empfehlungen des Rechnungshofes bereits umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden.
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2025
Gesetzesnummer
20007393
Dokumentnummer
NOR40131033
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