Rechtsfolgen der Dienstentlassung.
§ 109
§ 109. Mit der Disziplinarstrafe der Dienstentlassung sind die im § 100 Abs. 5 bestimmten Rechtsfolgen verbunden.
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Rechtsfolgen der Dienstentlassung.
§ 109
§ 109. Mit der Disziplinarstrafe der Dienstentlassung sind die im § 100 Abs. 5 bestimmten Rechtsfolgen verbunden.
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