Wert der Forderungen
§ 106
Für die Zwecke der Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge und der erwarteten Verlustbeträge ist der Forderungswert der Forderungsbetrag.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Wert der Forderungen
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Für die Zwecke der Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge und der erwarteten Verlustbeträge ist der Forderungswert der Forderungsbetrag.
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