Parteien
§ 106
§ 106. Parteien im Disziplinarverfahren sind der Beschuldigte und der Disziplinaranwalt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 106
§ 106. Parteien im Disziplinarverfahren sind der Beschuldigte und der Disziplinaranwalt.
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