EG-Prüfung
§ 102.
Auf die EG-Prüfung ist Anhang VI der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
EG-Prüfung
§ 102.
Auf die EG-Prüfung ist Anhang VI der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems anzuwenden.
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