Veröffentlichung
§ 101.
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat jede Suspendierung oder deren Aufhebung von Amts wegen im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2017
Gesetzesnummer
10005162
Dokumentnummer
NOR12057571
alte Dokumentnummer
N3199958025L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)