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Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Russische F)
Kurztitel
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Russische F)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
04.04.2012
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 70/2012 (NR: GP XXIV RV 1410 AB 1646 S. 140 . BR: AB 8656 S. 804 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 1. März bzw. 4. April 2012 vorgenommen; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 4. April 2012 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Russischen Föderation, im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet,
unter Berücksichtigung der von beiden Staaten im Bereich Wissenschaft und Technologie gesammelten Erfahrungen,
in Anerkennung dessen, dass die Republik Österreich und die Russische Föderation wissenschaftlich-technische Aktivitäten auf gegenseitig interessierenden Gebieten durchführen, und dass die Verstärkung der Zusammenarbeit auf diesen Gebieten dem Wohle beider Staaten der Vertragsparteien dienen wird,
in Anbetracht dessen, dass die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit eine der Grundlagen der bilateralen Beziehungen darstellt und ein wichtiges Element der Partnerschaft zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation ist,
sind wie folgt übereingekommen:
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