Wiedereinführung des sichtvermerksfreien Verkehrs nach Polen für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen nach dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Alte FassungIn Kraft seit 12.6.1982

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).

§ 0

Wiedereinführung des sichtvermerksfreien Verkehrs nach Polen für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen nach dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Kurztitel

Wiedereinführung des sichtvermerksfreien Verkehrs nach Polen für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen nach dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 259/1982

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.06.1982

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. Juni 1982 betreffend die Wiedereinführung des sichtvermerksfreien Verkehrs in Polen für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen nach dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 18. Juli 1972 *1)

StF: BGBl. Nr. 259/1982

Änderung

BGBl. III Nr. 5/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 144/1975 und 603/1981 wird kundgemacht:

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 330/1972, in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 529a/1981 und 7/1982.

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2025

Gesetzesnummer

10005521

Dokumentnummer

NOR11005605

alte Dokumentnummer

N4198215801R

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