1. Dokumentalistische Gliederung der Anlage 2: Anlage: 2/1 = Anlage 2 Anlage: 2/2 = Anlage 2/Länder Anlage: 2/3 = Anlage 2/Gemeinden Anlage: 2/4 = Anlage 2/Länder und Gemeinden 2. Der Kurztitel und die Abkürzung der Verordnung wurden mit Wirksamkeit vom 17. 12. 1997 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 400/1997). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
VRV 1997 § 0
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997
Kurztitel
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 787/1996
Inkrafttretensdatum
31.12.1996
Außerkrafttretensdatum
16.12.1997
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung - VRV)
StF: BGBl. Nr. 787/1996
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45, idF BGBl. Nr. 201/1996, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:
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