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Vertrag zwischen Österreich und Deutschland über den Binnenschiffsverkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1987

§ 0

Vertrag zwischen Österreich und Deutschland über den Binnenschiffsverkehr

Kurztitel

Vertrag zwischen Österreich und Deutschland über den Binnenschiffsverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 219/1987

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1987

Unterzeichnungsdatum

20.11.1985

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffsverkehr samt Anlage und Zusatzprotokoll

StF: BGBl. Nr. 219/1987 (NR: GP XVI RV 953 AB 1010 S. 148 . BR: AB 3188 S. 479 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Zusatzprotokoll wird genehmigt.

2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Mai 1987 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 3 am 1. August 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

IN DEM WUNSCH, die Beförderung von Personen und Gütern mit Binnenschiffen zu regeln und

IN DEM BESTREBEN, dabei auch die beiderseitigen Interessen nach der Eröffnung des Main-Donau-Kanals zu berücksichtigen,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2020

Gesetzesnummer

10011660

Dokumentnummer

NOR11011925

alte Dokumentnummer

N9198714230T

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