1. Erfassungsstichtag: 1.1.2006 2. Der Notenwechsel wurde als Anlage 4 dokumentiert.
§ 0
Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)
Kurztitel
Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 339/1970 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 12/1985
Typ
Vertrag - BRD
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.02.1985
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Unterzeichnungsdatum
17.04.1968
Index
49/04 Grenzverkehr
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der
österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben
StF: BGBl. Nr. 339/1970
Änderung
BGBl. Nr. 383/1971
BGBl. Nr. 427/1973
BGBl. Nr. 493/1977
BGBl. Nr. 88/1978
BGBl. Nr. 463/1981
BGBl. Nr. 72/1984
BGBl. Nr. 12/1985
BGBl. Nr. 539/1986
BGBl. Nr. 166/1988
Sonstige Textteile
Nachdem der am 31. Mai 1967 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben, dessen
Artikel 1 Absätze 2 und 3, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 13 Absätze 1 und 2, Artikel 14 und Artikel 15 Absatz 1 verfassungsändernde Bestimmungen enthalten, samt Anlagen und Briefwechsel und welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom
Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom
Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen, vom Bundesminister für Bauten und Technik und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 17. April 1968
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Vertrag sind am 14. Oktober 1970 ausgetauscht worden; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Artikel 25 Absatz 2 am 1. Dezember 1970 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Bundesrepublik Deutschland
sind übereingekommen, über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich beim Bau, bei der Instandhaltung oder Erneuerung von Staustufen und Grenzbrücken sowie beim Betrieb von Staustufen an der österreichisch-deutschen Grenze ergeben, einen Vertrag zu schließen. Sie haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Dr. Lujo T o n c i c ` - S o r i n j ,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland:
Herrn Dr. Josef L ö n s,
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Wien, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:
Anmerkung
1. Erfassungsstichtag: 1.1.2006
2. Der Notenwechsel wurde als Anlage 4 dokumentiert.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2023
Gesetzesnummer
10005363
Dokumentnummer
NOR11005447
alte Dokumentnummer
N4197015784R
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