§ 0
Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien)
Kurztitel
Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 172/1965
Typ
Vertrag - Belgien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
11.07.1965
Unterzeichnungsdatum
14.11.1963
Index
39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Regelung von Fragen betreffend bestimmte österreichische und belgische Vermögenschaften, Rechte und Interessen
StF: BGBl. Nr. 172/1965
Sprachen
Deutsch, Französisch
Sonstige Textteile
Der Bundespräsident erklärt das am 14. November 1963 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Regelung von Fragen betreffend bestimmte österreichische und belgische Vermögenschaften, Rechte und Interessen samt Zusatzprotokoll, welches also lautet: ....
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen samt Zusatzprotokoll enthalten Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 2. September 1964
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 11. Juni 1965 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel IV Absatz 2 am 11. Juli 1965 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und
Seine Majestät der König der Belgier,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, die sich aus der Übertragung bestimmter österreichischer und belgischer Vermögenschaften, Rechte und Interessen ergebenden Fragen zu regeln,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, und haben zu
diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
DIE, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2021
Gesetzesnummer
10003992
Dokumentnummer
NOR11004028
alte Dokumentnummer
N3196513535T
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