Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021
Kurztitel
Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
02.06.2021
Außerkrafttretensdatum
31.12.2021
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2020, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2021
Gesetzesnummer
20011555
Dokumentnummer
NOR40234644
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